Liebe Leser, lassen wir mal beiseite, ob Sie Covid-19 für außergewöhnlich gefährlich oder im Bereich einer gewöhnlichen Grippe halten. Sehen wir uns mit ein wenig Abstand an, was gerade passiert.
Die Bundesregierung bzw. die große Koalition von CDU, CSU und SPD hat am 9.11. einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun am 18.11. verabschiedet werden soll. Hier können Si es selbst einsehen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf
In diesem Gesetz kommt 25 mal das Wort Ermächtigung vor und nicht nur deshalb wird es im Netz das neue Ermächtigungsgesetz genannt. Wortlaut: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen…“
Die Regierung will sich mit diesem Gesetz legalisieren, aufgrund von subjektiven Risikobewertungen Versammlungen einzuschränken oder zu verbieten, die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft zu setzen u.V.m.
Einige konkrete Inhalte des Gesetzesentwurf:
- Impfpflicht: Impfpass („Impfdokumentation“) zwingend erforderlich um aus einem „Risikogebiet“ einzureisen. (§36 Abs. 10 Nr. 1b). Ebenso wird jeder der öffentliche Transportmitteln nützen will, zum Impfnachweis und Befolgen aller denkbaren Maßnahmen verpflichtet (§36 Abs. 10 Nr. 2)
- Was ein Risikogebiet ist, definiert allein das Robert Koch Institut, das keine demokratisch kontrollierte oder staatliche Institution ist. Es wird das Wort „schwerwiegende“ (epidemische Lage) in „bedrohliche“ geändert (Beisp. §36 Abstimmungen. 6&7). damit reicht eine Befürchtung oder Prognose ohne wissenschaftliche Evidenz für das Einschränken von Grundrechten. In §28 wird dann
- Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss in eine Datenbank eintragen, wo er sich in den letzten 10 Tagen aufgehalten hat. (§36 Abs. 8)
- Abschaffung des Trennungsgebots: Die Bundeswehr wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden (§54a „Vollzug durch die Bundeswehr“)
- Bürger sollen durch das RKI virologisch und gesundheitlich überwacht werden. (§13 Abs. 3-5)
- „Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ (§7)
Die Maßnahmen und dieses Gesetz werden als rechtswidrig angesehen. Und trotzdem werden die durchgezogen und sollen dauerhaft verankert werden.
Anhörung Rechtslage Bundestag: Sämtliche Corona Schutzmaßnahmen sind verfassungswidrig
Hier die Anhörung des Rechtsanwalts Tobias Gall vor dem Gesundheitsausschuss zum Thema Infektionsschutzgesetz und das Protokoll dazu.
Tobias Gall:
..“ Sämtliche Corona Schutzmaßnahmen sind verfassungswidrig.
§28 Infektionsschutzgesetz ist dazu nicht bemächtigt..“
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